Honorar 2024
Bruttopreise | 1–10 PAX | 11–20 PAX | 21+ PAX |
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bis 2 Stunden | 210,00 € | 270,00 € | a.A. |
bis 3 Stunden* | 300,00 € | 400,00 € | a.A. |
bis 4 Stunden* | 420,00 € | 540,00 € | a.A. |
Überstunde** | 120,00 € | 150,00 € | a.A. |
Tarife gültig werktags Mo–Sa 8.00–18.30 Uhr.
Alle Preise verstehen sich inkl. 20% USt!
* davon maximal 2 Stunden zu Fuß
** Eine Überstunde wird dann verrechnet, wenn auf Kundenwunsch oder durch einen vom Kunden zugemieteten Dienstleister verursachte Umstände die vereinbarte Führungsdauer überschritten wird.
Endet eine Vormittagstour nach 13.00 Uhr, fällt ein zusätzliches Honorar von € 210,00 inkl. 20% USt an.
Eine Nachmittagstour kann frühestens um 14.00 Uhr beginnen.
Eine Führung endet spätestens um 18.30 Uhr. Für Abendführungen stelle ich Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot.
Ganztagestouren auf Anfrage.
Bei Führungsstart und/oder -ende außerhalb Wiens ist für die Hin-/Rückfahrt des Fremdenführers mit öffentlichen Verkehrsmitteln ein Kostenersatz für das entsprechende Zug-/Busticket o.ä. ab/bis Wiener Stadtgrenze zu leisten.
Für Führungen im Schloss Schönbrunn und der Hofburg (Sisi-Museum und Kaiserappartements) fällt eine Handling-Fee i.H.v. € 24,00 inkl. 20% USt an.
Für Führungen an einem Sonn- bzw. Feiertag wird ein Aufschlag von 20% verrechnet.
Honorar für Sonderleistungen wie individuell zusammengestellte Programme, Führungen durch Sonderausstellungen, Dolmetscherleistungen oder Vorträge auf Anfrage.
Nebenkosten wie Eintrittsgelder, Buskosten, Fahrscheine, Leihgebühren für Fahrräder, Segways, Kopfhörer und dergleichen sind in der Führungspauschale nicht inkludiert.
Es werden keine zweisprachigen Touren angeboten, jede Führung findet in einer Sprache statt (Deutsch oder Englisch).
Stornobedingungen
bis 15 Tage vor Führungsbeginn: keine Stornogebühr
binnen 14 bis 3 Tagen vor Führungsbeginn: 50% des Honorars
binnen 48 Stunden vor Führungsbeginn: 100% des Honorars
Wartezeiten
Im Falle der Verspätung des Kunden ist der Fremdenführer verpflichtet, 1 Stunde am vereinbarten Treffpunkt auf den Kunden zu warten. Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, 15 Minuten auf den Fremdenführer zu warten. Die Wartezeit wird jeweils in die Führungsdauer eingerechnet.
Verhinderung
Der Fremdenführer verpflichtet sich, im Falle einer unvermeidbaren Verhinderung einen fachlich gleichwertigen, befugten Ersatz zu vermitteln. Darüber ist der Auftraggeber tunlichst zu informieren.